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Sehr geehrte Carnet-Administratorinnen & -Administratoren,

der Startzeitpunkt am 01. Juni für das volldigitale Carnet rückt in greifbare Nähe. Daher möchten wir Sie heute schon mit den wichtigsten Infos vorab versorgen:

Am 1. Juni 2026 fällt der Startschuss für das volldigitale Carnet: Ab diesem Tag stellen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen auf das volldigitale Verfahren um.

Den Start machen 30 von insgesamt 81 Carnet-Ländern – weitere Länder folgen schrittweise.

 Was ändert sich mit dem digitalen Carnet?

Die Vorzüge des Carnetverfahrens werden nun digital realisierbar sein – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter.

Bei Reisen in ein "digitales Land" (siehe oben) ist es künftig nicht mehr erforderlich, das Carnet in Papierform dem Zoll vorzulegen. Stattdessen reicht ein QR-Code, den der Zoll elektronisch ausliest. Das bedeutet, dass Carnets bei Aus- und Einreisen nur noch über eine ATA Carnet-App abgefertigt werden können, die der Reisende auf seinem mobilen Endgerät mitführt. Eine durch diese App erzeugte Datei spielt einen QR-Code aus, der künftig von den jeweiligen Zollstellen ausgelesen und damit das bisherige Prozedere der Stempel ersetzen wird.

Dieses System wird weltweit nun für einige der wichtigsten Carnetländer durch die Internationale Handelskammer (ICC) und die Zollbehörden eingeführt.
In Deutschland sind neben der Generalzolldirektion auch die IHKs bei der Umstellung des Verfahrens beteiligt.

 Wie sieht das in der Praxis aus?

 Wichtig zu wissen: An der Antragstellung für das Carnet ändert sich nichts. Diese erfolgt weiterhin elektronische über das e-ata-System Ihrer IHK.

Um das digitale Carnet zu generieren und zu nutzen, benötigen die reisenden Mitarbeiter bzw. Ihre Spediteure ab sofort die kostenlose Carnet-App, die über alle gängigen Appstores herunterzuladen ist.

Diese Anwendung steht für Sie als Unternehmen auch in einer Desktop-Version zur Verfügung, damit Sie diese bequem am Rechner im Unternehmen nutzen können.

Sie finden die Anwendung hier: https://app-eur.atacarnet.iccwbo.org/login

Die Desktop-Version ist webbasiert, die App arbeitet lokal auf dem Smartphone. Achtung: Zum Generieren der QR-Codes ist eine Internetverbindung notwendig. Für die anschließende Abfertigung beim Zoll wird keine Internetverbindung benötigt.

  • Ab dem 1. Juni 2026 ausgestellte Carnets werden in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der EU digital abgefertigt.
    Das zugehörige Papier-Carnet kann dann nur noch in Ländern genutzt werden, die weiterhin Papier-Carnets akzeptieren.

 Sicher ist sicher:
Während der Übergangsphase muss weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitgeführt sowie bei der Eröffnung durch das Zollamt abgefertigt werden.
Diese Empfehlung gilt auch für Reisen in Länder, die das volldigitale Carnetverfahren bereits anwenden.

Da es in der Anfangsphase erwartungsgemäß zu Anpassungsprozessen im Ablauf für alle Beteiligten kommen wird, bittet wir Sie als IHK daher um frühzeitige Beantragung von Carnets, die ab dem 1.6.2026 für die genannten Länder benutzt werden sollen und bitten um Verständnis, wenn in der Anfangsphase noch nicht alles reibungslos verläuft.  

Bitte lesen Sie sich in vor dem Start in das Thema ein.  Alle wichtigen Informationen rund um das digitale Carnet finden Sie auf der Infoseite der DIHK. Dort finden Sie auch ausführliche FAQs sowie weiterführende Links.

https://www.dihk.de/de/serviceportal/fuer-gewerbetreibende-unternehmer/carnet-2-0-der-reisepass-fuer-waren-wird-digital-158420

Unter dem Stichwort „Hilfreiche Links“ am Ende der Seite finden Sie dort auch Erklärvideos, die den Einstieg ins Thema anschaulich und leicht verständlich machen.

 Mehr Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ICC.

 Wir freuen uns, mit Ihnen den nächsten Schritt in Richtung digitale Zollverfahren zu gehen und stehen Ihnen für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.